Krankenkasse wechseln — Die nationale Schritt-für-Schritt Anleitung
Der Wechsel der Krankenkasse gehört zu den effektivsten Sparmassnahmen, die Schweizer Haushalte jedes Jahr ergreifen können. Das Krankenversicherungsgesetz (KVG) gibt Ihnen das Recht, Ihre Grundversicherung frei zu wählen — in jedem der 26 Kantone, ohne Gesundheitsprüfung, ohne Aufnahmevorbehalt. Diese Anleitung führt Sie in fünf klaren Schritten durch den gesamten Prozess und gilt landesweit.
Schritt 1: Prämien vergleichen — national und regional
Jedes Jahr im September veröffentlicht das Bundesamt für Gesundheit (BAG) die genehmigten Prämien für das Folgejahr. Ab diesem Zeitpunkt können Sie die Tarife aller zugelassenen Krankenkassen für Ihre Wohngemeinde vergleichen. Die Prämien werden nach Prämienregionen berechnet — innerhalb eines Kantons kann es bis zu drei verschiedene Regionen geben.
Nutzen Sie den offiziellen BAG-Prämienrechner auf priminfo.admin.ch oder einen zugelassenen Vergleichsdienst. Geben Sie Ihre Wohngemeinde, Ihr Geburtsjahr, die gewünschte Franchise und Ihr bevorzugtes Versicherungsmodell ein. Vergleichen Sie mindestens fünf Kassen und notieren Sie sich die drei günstigsten Anbieter.
Tipp für den Vergleich
Achten Sie nicht nur auf die Prämie, sondern auch auf den Kundenservice, die Erreichbarkeit in Ihrem Kanton und die verfügbaren Versicherungsmodelle. Manche Kassen bieten in bestimmten Regionen kein HMO-Modell an — prüfen Sie das vorab.
Schritt 2: Franchise und Versicherungsmodell wählen
Die Franchise ist der Betrag, den Sie pro Kalenderjahr selbst tragen, bevor die Krankenkasse zahlt. Für Erwachsene stehen sechs Stufen zur Verfügung: CHF 300, 500, 1'000, 1'500, 2'000 und 2'500. Je höher die Franchise, desto tiefer die monatliche Prämie — aber desto höher Ihr Eigenrisiko im Krankheitsfall.
Faustregel: Wenn Ihre jährlichen Gesundheitskosten unter CHF 1'500 liegen, fahren Sie mit der höchsten Franchise (CHF 2'500) in der Regel günstiger. Wenn Sie regelmässig Medikamente beziehen oder chronisch krank sind, lohnt sich die tiefste Franchise (CHF 300).
Neben der Franchise wählen Sie das Versicherungsmodell. Das Standardmodell bietet freie Arztwahl, ist aber am teuersten. Das Hausarztmodell verlangt, dass Sie zuerst Ihren Hausarzt konsultieren, und spart 10 bis 15 Prozent. Das HMO-Modell bindet Sie an eine Gruppenpraxis und spart 15 bis 25 Prozent. Das Telmed-Modell erfordert bei nicht dringenden Anliegen zuerst einen telefonischen Kontakt und spart 10 bis 20 Prozent.
Schritt 3: Bei der neuen Kasse anmelden
Haben Sie sich für eine neue Kasse entschieden, melden Sie sich dort an. Die Anmeldung erfolgt in der Regel online, per Telefon oder schriftlich. Die meisten Kassen bieten ein Antragsformular auf ihrer Website an.
Wichtig: In der Grundversicherung besteht gesetzlicher Aufnahmezwang. Die neue Kasse muss Sie aufnehmen — ohne Gesundheitsprüfung, ohne Wartefrist, ohne Vorbehalte. Warten Sie die schriftliche Aufnahmebestätigung ab, bevor Sie den nächsten Schritt ausführen.
Achtung: Zusatzversicherung
Für die Zusatzversicherung gilt kein Aufnahmezwang. Die neue Kasse kann eine Gesundheitsprüfung verlangen und Ihren Antrag ablehnen. Beantragen Sie daher die neue Zusatzversicherung vor der Kündigung der alten. So vermeiden Sie eine Deckungslücke bei Leistungen wie Zahnbehandlung, Alternativmedizin oder Spitalzusatz.
Schritt 4: Alte Kasse kündigen
Erst wenn die Aufnahmebestätigung der neuen Kasse vorliegt, kündigen Sie bei der aktuellen Kasse. Ihr Kündigungsschreiben muss folgende Angaben enthalten:
- Vollständiger Name und Adresse
- Geburtsdatum
- Versichertennummer
- Gewünschtes Kündigungsdatum (z.B. «per 31. Dezember 2026»)
- Ihre Unterschrift
Senden Sie das Schreiben per Einschreiben (Lettre signature). Nur so haben Sie einen rechtsgültigen Zustellnachweis. Die Kündigung muss bis spätestens 30. November beim Versicherer eingetroffen sein — nicht bloss abgeschickt. Wir empfehlen den Versand bis Mitte November, um Postverzögerungen zu vermeiden.
Verwenden Sie eine unserer geprüften Kündigungsvorlagen — kostenlos und sofort einsatzbereit.
Schritt 5: Bestätigung erhalten und durchatmen
Nach Eingang Ihrer Kündigung erhalten Sie von der alten Kasse eine schriftliche Kündigungsbestätigung. Die neue Kasse sendet Ihnen im Dezember die Versicherungspolice und später die neue Versicherungskarte zu. Ab dem 1. Januar sind Sie bei der neuen, günstigeren Kasse versichert.
Bewahren Sie alle Dokumente — Kündigungsbestätigung, Aufnahmebestätigung, Sendungsverfolgungsnummer des Einschreibens — mindestens ein Jahr lang auf. So können Sie im Zweifelsfall alles belegen.
Sonderfall: Ausserordentlicher Wechsel per 1. Juli
Neben dem regulären Wechsel per 1. Januar gibt es eine zweite Möglichkeit: Wenn Ihre Kasse die Prämien erhöht hat, können Sie bis spätestens 31. März kündigen und per 1. Juli zur neuen Kasse wechseln. Diese Frist gilt ausschliesslich für die Grundversicherung und nur bei tatsächlicher Prämienerhöhung. Auch hier empfehlen wir den Versand per Einschreiben mindestens zwei Wochen vor Fristablauf.
Sonderfall: Kantonswechsel
Bei einem Umzug in einen anderen Kanton ändert sich Ihre Prämienregion. In diesem Fall haben Sie ein ausserordentliches Kündigungsrecht und können auch ausserhalb der regulären Fristen wechseln. Informieren Sie Ihre aktuelle Kasse über den Umzug und prüfen Sie die Prämien der in Ihrem neuen Kanton tätigen Versicherer. Mehr dazu auf unserer Kantone-Seite.